Landgericht Bonn, 2013-12-17, 7 O 195/13

7 O 195/13Tribunal cantonal17 déc. 2013

Texte intégral

Landgericht Bonn — 7 O 195/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-12-17

Aktenzeichen: 7 O 195/13

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2013:1217.7O195.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 4.204,22 € zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz für einen Betrag von 3.303,00 € ab dem 02.05.2013, für einen Betrag von 901,22 € ab dem 20.06.2013, für einen Betrag von 833,40 € für den Zeitraum vom 02.05.2013 bis zum 01.08.2013 sowie für einen weiteren Betrag von 833,40 € für den Zeitraum vom 20.06.2013 bis zum 01.08.2013 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte zu 95 % und die Kläger als Gesamtschuldner zu 5 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Kläger wegen zu vollstreckender Kosten in Höhe von 200,- € ohne Sicherheitsleistung und im Übrigen gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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