14 O 175/12•Landgericht Bonn, 2014-01-09, 14 O 175/12
Texte intégral
Landgericht Bonn — 14 O 175/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-01-09
Aktenzeichen: 14 O 175/12
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2014:0109.14O175.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts
Tenor
-
- Das am 14.03.2013 verkündete Versäumnisurteil – 14 O 175/12 Landgericht Bonn – wird aufgehoben.
-
- Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 37.979,35 Euro zuzüglich Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz
-
aus einem Betrag von 38.979,35 vom 20.06.2012 bis zum 23.04. 2013 und
-
aus einem Betrag von 37.979,35 seit dem 24.04.2013
sowie 1.192,60 vorgerichtliche Kosten zu zahlen.
-
- Auf die (Hilfs-)Widerklage hin wird die Klägerin verurteilt, an die Beklagte 34.562,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 20.06.2012 zu zahlen.
-
- Im Übrigen werden die Klage und die Widerklage abgewiesen.
-
- Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 45 % und die Beklagte 55% - mit Ausnahme der durch die Säumnis der Klägerin entstandenen Kosten; diese trägt die Klägerin allein.
-
- Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Vous vous demandez comment ce texte s’applique à votre situation ?
Consultation gratuite, sans engagement
Décrivez votre situation. Notre équipe vous recontactera par e-mail pour votre consultation.
Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude
Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.