Landgericht Bonn, 2014-10-28, 10 O 114/14

10 O 114/14Tribunal cantonal28 oct. 2014

Texte intégral

Landgericht Bonn — 10 O 114/14 — Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil

Entscheidungsdatum: 2014-10-28

Aktenzeichen: 10 O 114/14

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2014:1028.10O114.14.00

Dokumenttyp: Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil

Spruchkörper: 10. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

1.Unter Abweisung der Klage im Übrigen wird die Beklagte Zug-um-Zug gegen Vorlage

  • der Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialkasse des Gerüstbaus und
  • der Unbedenklichkeitsbescheinigung der Baugenossenschaft ab dem 17.09.2013

verurteilt, an den Kläger 6265,05 EUR zu zahlen.

2.Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

3.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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