Landgericht Bonn, 2015-04-16, 18 O 433/10

18 O 433/10Tribunal cantonal16 avr. 2015

Texte intégral

Landgericht Bonn — 18 O 433/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-04-16

Aktenzeichen: 18 O 433/10

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2015:0416.18O433.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 19.216,77 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab dem 16.08.2010 zu zahlen, sowie 1.005,40 € vorgerichtliche Kosten und weitere 10,- € Mahnkosten, jeweils nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab dem 18.01.2011.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Widerklage wird abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger 1/10 und der Beklagte 9/10 zu tragen. Von den Kosten des Streithelfers haben dieser 1/10 und der Beklagte 9/10 zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

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