Landgericht Bonn, 2015-07-24, 3 O 277/14

3 O 277/14Tribunal cantonal24 juil. 2015

Texte intégral

Landgericht Bonn — 3 O 277/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-07-24

Aktenzeichen: 3 O 277/14

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2015:0724.3O277.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Es wird festgestellt, dass die vertraglichen Primärpflichten aus dem Darlehen Nr. ###### infolge des klägerischen Widerrufs erloschen sind und dass sich der Darlehensvertrag in ein Rückgewährschuldverhältnis umgewandelt hat.

Darüber hinaus wird festgestellt, dass der Rechtsstreit im Übrigen in der Hauptsache erledigt ist.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar.

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