Landgericht Bonn, 2016-04-26, 28 KLs-920 Js 860/15-11/15

28 KLs-920 Js 860/15-11/15Tribunal cantonal26 avr. 2016

Texte intégral

Landgericht Bonn — 28 KLs-920 Js 860/15-11/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-04-26

Aktenzeichen: 28 KLs-920 Js 860/15-11/15

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2016:0426.28KLS920JS860.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. große Jugendkammer des Landgerichts als Jugendschwurgericht

Tenor

Der Angeklagte ist des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr in vier Fällen, in zwei Fällen hiervon im Versuch, sowie des sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit versuchter Nötigung schuldig.

Gegen ihn wird eine Jugendstrafe von einem Jahr und drei Monaten verhängt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.

Von der Auferlegung von Kosten und Auslagen wird abgesehen.

  • §§ 176 Abs. 1, 240 Abs. 1, Abs. 3, 315b Abs. 1 Nr. 3, 22, 23, 52, 53 StGB, §§ 1, 3 JGG -

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