Landgericht Bonn, 2016-05-02, 17 O 412/15

17 O 412/15Tribunal cantonal2 mai 2016

Texte intégral

Landgericht Bonn — 17 O 412/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-05-02

Aktenzeichen: 17 O 412/15

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2016:0502.17O412.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 17. Zivilkammer des Landgerichts

Normen: § 355 Abs. 3 S. 3 BGB, 307 BGB

Tenor

  1. Es wird festgestellt, dass sich der zwischen den Parteien am 30.11.2005 geschlossene Darlehensvertrag, Hauptdarlehensnummer ##########, Unterkonto -### und -###, über nominal 287.000,00 EUR durch den Widerruf der Kläger vom 3.5.2015 in ein Rückgewährschuldverhältnis umgewandelt hat.

  2. Es wird festgestellt, dass sich der zwischen den Parteien am 22.12.2005 geschlossene Darlehensvertrag, Hauptdarlehensnummer ##########, Unterkonto -###, über nominal 287.000,00 EUR durch den Widerruf der Kläger vom 3.5.2015 in ein Rückgewährschuldverhältnis umgewandelt hat.

  3. Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 14.780,43 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19.5.2015 zu zahlen.

  4. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

  5. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.