Landgericht Bonn, 2017-12-01, 1 O 190/17

1 O 190/17Tribunal cantonal1 déc. 2017

Texte intégral

Landgericht Bonn — 1 O 190/17 — Schlussurteil

Entscheidungsdatum: 2017-12-01

Aktenzeichen: 1 O 190/17

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2017:1201.1O190.17.00

Dokumenttyp: Schlussurteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Die Beklagten werden über das Teilanerkenntnisurteil vom 31.08.2017 – 1 O 190/17 – hinaus als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 4.549,88 € für den Zeitraum 13.07.2017 bis zum 13.09.2017 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreites werden wie folgt verteilt: Die Gerichtskosten tragen die Klägerin zu 67% und die Beklagten gesamtschuldnerisch zu 33%. Die außergerichtlichen Kosten der Klägerin tragen die Beklagten gesamtschuldnerisch zu 49%. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten trägt die Klägerin zu 51%. Eine weitergehende Kostenerstattung findet nicht statt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils für die Beklagten vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

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