Landgericht Bonn, 2019-01-31, 29 Kls 1/18

29 Kls 1/18Tribunal cantonal31 janv. 2019

Texte intégral

Landgericht Bonn — 29 Kls 1/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-01-31

Aktenzeichen: 29 Kls 1/18

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2019:0131.29KLS1.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. große Strafkammer als Wirtschaftskammer

Tenor

Der Angeklagte ist des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 115 Fällen, der Steuerhinterziehung in 9 Fällen und des Betruges in 17 tateinheitlich zusammentreffenden Fällen schuldig.

Er wird deswegen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von

vier Jahren und drei Monaten

verurteilt.

Von dieser Gesamtfreiheitsstrafe gilt ein Monat als vollstreckt.

Im Übrigen wird der Angeklagte freigesprochen.

Bei der Einziehungsbeteiligten, der F Limited X, unterliegt ein Betrag in Höhe von 11.548.018,60 € der Einziehung des Wertes von Taterträgen.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens, soweit er verurteilt worden ist. Soweit er freigesprochen worden ist, trägt die Staatskasse die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten.

Die Einziehungsbeteiligte trägt die durch ihre Beteiligung entstandenen besonderen Kosten des Verfahrens.

Angewendete Vorschriften:

§§ 263 Abs. 1, Abs. 3 Satz 1, Satz 2 Nr. 1 und Nr. 2, 266a Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 StGB, § 370 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Satz 1, Satz 2 Nr. 1 AO, §§ 14 Abs. 1 Nr. 1, 25 Abs. 1 2. Alt, 52, 53 StGB

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