Landgericht Bonn, 2019-03-29, 9 O 157/18

9 O 157/18Tribunal cantonal29 mars 2019

Texte intégral

Landgericht Bonn — 9 O 157/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-03-29

Aktenzeichen: 9 O 157/18

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2019:0329.9O157.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

  1. Die Beklagte wird verurteilt, sämtliche in der Datenbank der Webseite www.X.de zu der Klägerin gespeicherte Daten - Name, Fachrichtung, Anschrift und Telefonnummer der Praxis sowie die zu der Klägerin abgegebenen Bewertungen - zu löschen.

  2. Die Beklagte wird verurteilt, bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, im Wiederholungsfall bis zu zwei Jahren, zu vollstrecken an ihren Geschäftsführern, es zu unterlassen, jedwede Daten der Klägerin auf ihrer Webseite www.X.de zu verwenden oder öffentlich zugänglich zu machen.

  3. Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von der Forderung der P Partnergesellschaft für die außergerichtliche Rechtsverfolgung in Höhe von 923,38 € freizustellen.

  4. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

  5. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

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