10 O 541/18•Landgericht Bonn, 2019-08-23, 10 O 541/18
Texte intégral
Landgericht Bonn — 10 O 541/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-08-23
Aktenzeichen: 10 O 541/18
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2019:0823.10O541.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilkammer des Landgerichts
Tenor
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 24.508,39 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 29.01.2019 zu zahlen, Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs PKW Z mit der FIN $$$$$$#$$$$######.
2. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger über den Betrag aus Antrag zu 1) hinausgehenden Schadensersatz für weitere Schäden, die aus der Ausstattung des Fahrzeugs PKW Z, FIN: $$$$$$#$$$$######, mit der manipulierenden Motorsoftware resultieren, zu zahlen.
3. Die Beklagte wird verurteilt, die Kosten des außergerichtlichen Vorgehens des Klägers in Höhe von 1.242,84 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 29.01.2019 zu erstatten.
4. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
5. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
6. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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