19 O 274/18•Landgericht Bonn, 2019-08-30, 19 O 274/18
Texte intégral
Landgericht Bonn — 19 O 274/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-08-30
Aktenzeichen: 19 O 274/18
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2019:0830.19O274.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Zivilkammer des Landgerichts
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 12.724,77 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19.01.2019 zu zahlen, Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeuges PKWs A 2.0 l mit der Fahrzeug-Identifizierungsnummer $$$$$##$#$#######.
Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von den außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.029,35 EUR freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte zu 67 % und der Kläger zu 33 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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