Landgericht Bonn, 2019-11-22, 17 O 53/18

17 O 53/18Tribunal cantonal22 nov. 2019

Texte intégral

Landgericht Bonn — 17 O 53/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-11-22

Aktenzeichen: 17 O 53/18

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2019:1122.17O53.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 17. Zivilkammer

Tenor

Tenor:

1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 17.838,08 € netto nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 20.03.2018 zu zahlen.

2. Es wird festgestellt, dass die Beklagte dazu verpflichtet ist, der Klägerin den Steuerbetrag zu ersetzen, der im Jahr des Zuflusses als anteilige Steuerlast für den unter Ziffer 1 aufgeführten Entschädigungsbetrag festgestellt wird.

3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

4. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 23% und die Beklagte zu 77%.

5. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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