Landgericht Bonn, 2019-12-05, 10 O 521/18

10 O 521/18Tribunal cantonal5 déc. 2019

Texte intégral

Landgericht Bonn — 10 O 521/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-12-05

Aktenzeichen: 10 O 521/18

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2019:1205.10O521.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

1.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 12.137,76 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.01.2019 zu zahlen – Zug um Zug gegen Übereignung und Herausgabe des Fahrzeugs der Marke L vom Typ X 1.6 $$$ mit der Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) $$$$$$#$$$$###### nebst zwei Fahrzeugschlüsseln, Kfz-Schein, Kfz-Brief und Serviceheft.

2.

Es wird festgestellt, dass der Klageantrag zu 1. in Höhe von 1.662,40 Euro in der Hauptsache erledigt ist.

3.

Die Beklagte wird weiter verurteilt, an den Kläger Zinsen in Höhe von 4% aus einem Betrag von 10.000,00 Euro seit dem 1. Juni 2011 sowie Zinsen in Höhe von 4% aus einem Betrag in Höhe von 128,62 Euro seit dem 1. Juni 2011, jeweils weitere Zinsen in Höhe von 4% aus jeweils 128,62 Euro zum 01. eines jeden folgenden Monats beginnend ab dem 1. Juli 2011 bis einschließlich 1. Mai 2015, sowie Zinsen in Höhe von 4% aus einem Betrag in Höhe von 8.000,00 Euro seit dem 1. Mai 2015, jeweils bis zum 25.01.2019 zu zahlen.

4.

Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Annahme des in in Ziff. 1. genannten PKW in Annahmeverzug befindet.

5.

Die Beklagte wird weiter verurteilt, den Kläger von den durch die vorgerichtliche Beauftragung seiner Prozessbevollmächtigten entstandenen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.029,35 Euro freizustellen.

6.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

7.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

8.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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