Texte intégral
Landgericht Bonn — 50 KLs 08/21 668 Js 417/20 StA Bonn 668 Js 99/21 StA Bonn — Urteil
Entscheidungsdatum: 2021-06-23
Aktenzeichen: 50 KLs 08/21 668 Js 417/20 StA Bonn 668 Js 99/21 StA Bonn
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2021:0623.50KLS08.21.668JS4.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. große Strafkammer
Tenor
Der Angeklagte ist schuldig des besonders schweren räuberischen Diebstahls in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und des Diebstahls in drei Fällen.
Er wird deshalb zu der Gesamtfreiheitsstrafe von
drei Jahren drei Monaten
verurteilt.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens, einschließlich der notwendigen Kosten der Nebenklage.
– Angewendete Vorschriften: §§ 223, 224 Abs. 1 Nr. 2 Var. 2, 242, 243 Abs. 1 S. 2 Nr. 3, 250 Abs. 2 Nr. 1 Var. 2, Abs. 3, 252, 21, 52, 53 StGB –