Texte intégral
Landgericht Bonn — 19 O 172/20 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2021-10-21
Aktenzeichen: 19 O 172/20
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2021:1021.19O172.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Zivilkammer
Tenor
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Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 13.649,18 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen. Die Verurteilung erfolgt Zug-um-Zug gegen Herausgabe des Fahrzeugs der Marke B vom Typ D mit der Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) $$$$$$#$#$$###### nebst zwei Fahrzeugschlüsseln, Kfz-Brief, Kfz-Schein und Serviceheft.
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Es wird festgestellt, dass sich der Rechtsstreit in Höhe eines Betrages von 3.841,16 EUR erledigt hat.
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Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Annahme der in Ziffer 1 genannten Zug-um-Zug-Leistung im Annahmeverzug befindet.
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Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 1/4 % und die Beklagte zu 3/4 %.
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Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.