Texte intégral
Landgericht Bonn — 6 T 81/22 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2022-07-26
Aktenzeichen: 6 T 81/22
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2022:0726.6T81.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Tenor
beschlossen:
Auf die sofortige Beschwerde des Beklagten wird der Beschluss des Amtsgerichts Siegburg vom 13.04.2022 (Az. 115 C 187/21) dahingehend abgeändert, dass die Kosten des Rechtsstreits allein die Klägerin zu tragen hat.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Klägerin.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.