Texte intégral
Landgericht Bonn — 51 KLs 2/22 LG Bonn 900 Js 672/22 StA Bonn — Urteil
Entscheidungsdatum: 2023-01-20
Aktenzeichen: 51 KLs 2/22 LG Bonn 900 Js 672/22 StA Bonn
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2023:0120.51KLS2.22LG.BONN9.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. große Strafkammer
Tenor
Der Angeklagte ist der Störung der Totenruhe schuldig.
Er wird deshalb zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine eigenen Auslagen.
– § 168 Abs. 1 Var. 2 StGB –