Texte intégral
Landgericht Bonn — 64 Qs 53/22 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2023-11-15
Aktenzeichen: 64 Qs 53/22
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2023:1115.64QS53.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 14. große Strafkammer
Tenor
beschlossen:
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Die Anträge des Bundeskartellamts in den Schriftsätzen vom 10.10.2023 und 06.11.2023 werden zurückgewiesen.
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Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Beschwerdeführerin über die Rüge wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör werden der Staatskasse auferlegt.