Texte intégral
Landgericht Bonn — 22 KLs 1/24 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2024-07-02
Aktenzeichen: 22 KLs 1/24
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2024:0702.22KLS1.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. große Jugendkammer als Jugendschutzkammer
Tenor
Für Recht erkannt:
- I. Die Angeklagte ist des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen in 19 Fällen schuldig.
Sie wird daher zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
2 Jahren 6 Monaten
verurteilt.
-
II. Die Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen des Nebenklägers.
-
III. Es wird festgestellt, dass wegen rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung zwei Monate der erkannten Gesamtfreiheitsstrafe als vollstreckt gelten.
Angewendete Vorschriften:
§§ 174 Abs. 2 Nr. 1 (in den Fassungen vom 27.01.2015 und 01.07.2021), 53 StGB