Texte intégral
Landgericht Bonn — 13 O 282/24 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2024-12-11
Aktenzeichen: 13 O 282/24
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2024:1211.13O282.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 13. Zivilkammer
Tenor
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Zugunsten der Antragsstellerin wird angeordnet, dass eine Vormerkung an nächst offener Rangstelle zur Sicherung des Anspruches der Antragsstellerin auf Einräumung einer Gesamtsicherungshypothek gem. § 650 e BGB für das Bauvorhaben B-straße 01, 00000 M., in Höhe von 1.487,50 € an dem Grundstück G01 eingetragen im Grundbuch des AG Bonn von Rüngsdorf eingetragen wird.
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Zugunsten der Antragsstellerin wird angeordnet, dass eine Vormerkung an nächst offener Rangstelle zur Sicherung des Anspruches der Antragsstellerin auf Einräumung einer Gesamtsicherungshypothek gem. § 650 e BGB für das Bauvorhaben MFH B-straße. 02, 00000 M., in Höhe von 26.168,01 € eingetragen wird an nachstehend bezeichnetem Wohnungseigentum:
Wohnungseigentum: Miteigentumsanteil zu 175,86/1000, an dem Grundstück G02, eingetragen im Grundbuch von Rüngsdorf des Amtsgerichts Bonn.
Wohnungseigentum: Miteigentumsanteil zu 232,32/1000, an dem Grundstück G03, eingetragen im Grundbuch von Rüngsdorf des Amtsgerichts Bonn.
Wohnungseigentum: Miteigentumsanteil zu 293,65/1000, an dem Grundstück G04, eingetragen im Grundbuch von Rüngsdorf des Amtsgerichts Bonn.
Wohnungseigentum: Miteigentumsanteil zu 95,82/1000, an dem Grundstück G05, eingetragen im Grundbuch von Rüngsdorf des Amtsgerichts Bonn.
- Die Kosten des Verfahrens werden der Antragsgegnerin auferlegt.
Der Verfahrenswert wird auf 27.655,50 EUR festgesetzt.