Landgericht Bochum, 2002-12-30, 10 T 33/02

10 T 33/02Tribunal cantonal30 déc. 2002

Texte intégral

Landgericht Bochum — 10 T 33/02 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2002-12-30

Aktenzeichen: 10 T 33/02

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2002:1230.10T33.02.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Zivilkammer

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Entscheidung, auch über die Kosten des Be-schwerdeverfahrens, an das Amtsgericht Bochum zurückverwiesen.

Die Anträge des Schuldners auf Beiordnung von Rechtsanwalt C für das Be-schwerdeverfahren vom 01.03.2002 und auf Bewilligung von Prozesskosten-hilfe für das Beschwerdeverfahren vom 03.04.2002 werden zurückgewiesen.

Insoweit ergeht die Entscheidung gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Ko-sten werden nicht erstattet.

Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf bis zu 300,00 EUR festgesetzt.

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