Landgericht Bochum, 2003-10-15, 13 O 120/03

13 O 120/03Tribunal cantonal15 oct. 2003

Texte intégral

Landgericht Bochum — 13 O 120/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-10-15

Aktenzeichen: 13 O 120/03

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2003:1015.13O120.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Zivilkammer - Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 1.400,00 EUR abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Sicherheit kann auch durch eine unbedingte, unbefristete selbstschuldnerische Bürgschaft eines als Zoll- und Steuer-bürgen zugelassenen Geldinstituts erbracht werden.

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