Landgericht Bochum, 2004-07-29, 8 O 186/04

8 O 186/04Tribunal cantonal29 juil. 2004

Texte intégral

Landgericht Bochum — 8 O 186/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-07-29

Aktenzeichen: 8 O 186/04

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2004:0729.8O186.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 2.500,00 Euro zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner zu 1/3 und der Kläger zu 2/3.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf-grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

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