13 O 147/05•Landgericht Bochum, 2005-11-30, 13 O 147/05
Texte intégral
Landgericht Bochum — 13 O 147/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-11-30
Aktenzeichen: 13 O 147/05
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2005:1130.13O147.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 13. Zivilkammer - Kammer für Handelssachen
Tenor
Dem Antragsgegner wird bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhand-lung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 Euro und für den Fall, daß dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ersatzordnungshaft oder Ord-nungshaft bis zu 6 Monaten untersagt,
im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs im Internet Ver-braucher auf der Auktionsplattform eBay zur Abgabe von Angeboten auf-zufordern, wenn auf das Widerrufsrecht nur auf die Weise hingewiesen wird, dass auf die „Mich-Seite“ unter der Rubrik „Angaben zum Verkäufer“ geklickt werden muss, damit der Käufer von seinem Widerrufsrecht er-fährt.
Der Antragsgegner hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 10.000,-- € festgesetzt.
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