10 T 72/06•Landgericht Bochum, 2007-02-26, 10 T 72/06
Texte intégral
Landgericht Bochum — 10 T 72/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-02-26
Aktenzeichen: 10 T 72/06
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2007:0226.10T72.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Zivilkammer
Tenor
- Auf die Beschwerde des Schuldners wird der Beschluss des Amtsgerichts Bo-chum vom 04.07.2006 abgeändert:
Die Ehefrau des Schuldners wird bei der Berechnung des unpfändbaren Ein-kommens des Schuldners dahin berücksichtigt, dass sich das unpfändbare Einkommen des Schuldners um 15,00 € erhöht. Im Übrigen bleibt die Ehefrau als unterhaltsberechtigte Person unberücksichtigt.
-
Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
-
Der Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen der Beschwerdeführer zu 83 % und der Beschwerdegegner zu 17 %.
-
Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.028,64 € festgesetzt.
Vous vous demandez comment ce texte s’applique à votre situation ?
Consultation gratuite, sans engagement
Décrivez votre situation. Notre équipe vous recontactera par e-mail pour votre consultation.
Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude
Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.