Landgericht Bochum, 2007-07-05, 6 O 116/07

6 O 116/07Tribunal cantonal5 juil. 2007

Texte intégral

Landgericht Bochum — 6 O 116/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-07-05

Aktenzeichen: 6 O 116/07

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2007:0705.6O116.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Tenor

die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin 4.030,06 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basis-zinssatz seit dem 01.03.2007 sowie weitere vorgerichtliche Kosten in Höhe von 197,45 Euro zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner

71 % und die Klägerin 29 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicher-heitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten durch Si-cherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

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