1 O 19/09•Landgericht Bochum, 2010-02-04, 1 O 19/09
Texte intégral
Landgericht Bochum — 1 O 19/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-02-04
Aktenzeichen: 1 O 19/09
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2010:0204.1O19.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
- die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger Zug um Zug gegen Abtretung ihrer treuhänderisch gehaltenen Beteiligung am Atlas Fonds Nr. 10
a) 10.737,01 € nebst Zinsen in Höhe von 5 % Punkten über dem Basiszinssatz sei Rechtshängigkeit zu zahlen und
b) 4.341,99 € nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basis-zinssatz aus je 34,48 € seit dem 30.11.1997 und jedem wei-teren Monatsletzten einschließlich des 30.04.2000, aus je 33,52 € seit dem 31.05.2000 und jedem weiteren Monatsletzten einschließlich des 30.05.2005, aus je 31,30 € seit dem 30.06.2005 und jedem weiteren Monatsletzten ein-schließlich des 30.04.2007 und aus je 29,80 € seit dem 31.05.2007 und jedem weiteren Monatsletzten einschließlich des 30.11.2008 zu zahlen.
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Es wird festgestellt, dass die Kläger aus dem Darlehensvertrag Nr. 621 289 719 keine Verpflichtungen mehr gegenüber der Beklagten haben.
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Es wird festgestellt, dass die Beklagte sich mit der Annahme der Abtretung zu Ziffer 1 in Verzug befindet.
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Die Widerklage wird abgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu voll-streckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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