Landgericht Bochum, 2010-09-22, I-13 O 94/10

I-13 O 94/10Tribunal cantonal22 sept. 2010

Texte intégral

Landgericht Bochum — I-13 O 94/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-09-22

Aktenzeichen: I-13 O 94/10

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2010:0922.I13O94.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Zivilkammer - Kammer für Handelssachen -

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in gleicher Höhe leistet.

Die Sicherheit kann auch durch eine unbedingte, unbefristete selbstschuldnerische Bürgschaft eines als Zoll- und Steuerbürgen zugelassenen Geldinstituts erbracht werden.

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