I-6 O 163/09•Landgericht Bochum, 2011-05-11, I-6 O 163/09
Landgericht Bochum, 2011-05-11, I-6 O 163/09
I-6 O 163/09Tribunal cantonal11 mai 2011
Texte intégral
Landgericht Bochum — I-6 O 163/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-05-11
Aktenzeichen: I-6 O 163/09
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2011:0511.I6O163.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Tenor
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- Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 588.798,69 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.04.2007 zu zahlen.
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- Die Beklagte wird weiter verurteilt, an die Klägerin 5.907,16 € für außergerichtliche Kosten der Rechtsverfolgung nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank seit dem 18.05.2009 zu zahlen.
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- Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin sämtliche weiteren bisher entstandenen und in Zukunft noch entstehenden materiellen Schäden, welche aus der fehlerhaften Behandlung ihrer Versicherten – Frau E, geb. am ### – bei der Beklagten in der Zeit ab 15.07.2005 bis 19.11.2005 resultieren und gemäß § 116 SGB X auf die Klägerin übergehen, zu ersetzen.
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- Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
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- Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
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- Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Streitwert: 618.798,69 Euro.
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