Landgericht Bochum, 2012-02-14, 12 O 247/11

12 O 247/11Tribunal cantonal14 févr. 2012

Texte intégral

Landgericht Bochum — 12 O 247/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-02-14

Aktenzeichen: 12 O 247/11

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2012:0214.12O247.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilkammer - Kammer für Handelssachen -

Tenor

  1. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu zahlenden Ordnungsgeldes von bis zu 250.000,-- €, ersatzweise von Ordnungshaft, oder von Ordnungshaft bis zu sechs Monaten zu unterlassen,

im geschäftlichen Verkehr in der Bundesrepublik Deutschland das Kennzeichen „Vital-Elektromobile“ zur Bewerbung von Elektromobilen zu verwenden, insbesondere das Zeichen im Anzeigentext einer Google-Adwords-Werbung zu benutzen und/oder benutzen zu lassen, wie aus der Anlage K 5 und K 6 ersichtlich.

  1. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin ihr entstandene außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.780,20 € nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 04.01.2012 zu erstatten.

  2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

  3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110.000,-- € vorläufig vollstreckbar.

  4. Der Streitwert wird auf 100.000,-- € festgesetzt.

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