Landgericht Bochum, 2013-12-11, I-4 O 244/11

I-4 O 244/11Tribunal cantonal11 déc. 2013

Texte intégral

Landgericht Bochum — I-4 O 244/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-12-11

Aktenzeichen: I-4 O 244/11

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2013:1211.I4O244.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 84.979,24 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.07.2011 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Beklagte 92 % und der Kläger 8 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vorläufig vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

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