Landgericht Bochum, 2014-11-07, I-4 O 252/12

I-4 O 252/12Tribunal cantonal7 nov. 2014

Texte intégral

Landgericht Bochum — I-4 O 252/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-11-07

Aktenzeichen: I-4 O 252/12

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2014:1107.I4O252.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.031,21 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.10.2010 zu zahlen und den Kläger von außergerichtlichen Kosten in Höhe von 287,14 EUR freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 78 % und die Beklagte zu 22 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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