I-8 S 7/14•Landgericht Bochum, 2014-11-27, I-8 S 7/14
Texte intégral
Landgericht Bochum — I-8 S 7/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-11-27
Aktenzeichen: I-8 S 7/14
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2014:1127.I8S7.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 26.03.2014 verkündete Urteil des Amtsgerichts Bochum abgeändert.
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin 730,50 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 01.02.2013 zu zahlen.
Die weitergehende Klage bleibt abgewiesen; die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 33 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 67 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beiden Parteien wird nachgelassen, die Vollstreckung der jeweils anderen Partei durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht zuvor die jeweils andere Partei Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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