8 S 34/15•Landgericht Bochum, 2015-08-13, 8 S 34/15
Texte intégral
Landgericht Bochum — 8 S 34/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-08-13
Aktenzeichen: 8 S 34/15
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2015:0813.8S34.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 28.01.2015 verkündete Urteil des Amtsgerichts Bochum teilweise abgeändert:
Unter Abweisung der Klage im Übrigen wird die Beklagte verurteilt, an die Klägerin 530,50 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins seit dem 27.12.2013 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 45 % und die Beklagte zu 55 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin und die Beklagte dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweils andere vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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