9 S 17/16•Landgericht Bochum, 2016-08-16, 9 S 17/16
Texte intégral
Landgericht Bochum — 9 S 17/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-08-16
Aktenzeichen: 9 S 17/16
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2016:0816.9S17.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 13.01.2016 verkündete Urteil des Amtsgerichts Bochum abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 646,50 € nebst Zinsen i.H.v. 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 20.07.2015 zzgl. 147,56 € vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten nebst Zinsen i.H.v. 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 20.07.2015 zu zahlen.
Es wird festgestellt, das die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin jedweden weiteren aus der Vertragspflichtverletzung des zugrunde liegenden Vertragsverhältnisses zwischen den Parteien zur Erstellung einer Kanzleihomepage aus dem September 2009 durch die urheberrechtswidrige Verwendung des gegenständlichen Bildes entstehenden Schadens zu erstatten.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen und die Berufung zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 1.000,00 € festgesetzt.
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