Landgericht Bochum, 2018-01-30, 7 T 48/18

7 T 48/18Tribunal cantonal30 janv. 2018

Texte intégral

Landgericht Bochum — 7 T 48/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-01-30

Aktenzeichen: 7 T 48/18

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2018:0130.7T48.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Zivilkammer

Tenor

Die Abschiedehaft bleibt bis zum 26.04.2018 einschließlich aufrechterhalten.

Es wird festgestellt, dass der Beschluss des Amtsgerichts Bochum vom 30.01.2018 (17 XIV. B 15/18) den Beteiligten zu 1) bis zum 08.03.2018 in seinen Rechten verletzt hat.

Die weitergehende Beschwerde des Beteiligten zu 1) wird zurückgewiesen.

Die sofortige Wirksamkeit dieser Entscheidung wird angeordnet.

Von der Erhebung von Gerichtskosten und Dolmetscherkosten für das Verfahren

  1. und 2. Instanz wird abgesehen.

Die Beteiligte zu 2) hat die Auslagen des Beteiligten zu 1),soweit sie zu einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung erforderlich waren, zur Hälfte zu tragen.

Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000,00 € festgesetzt.

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