7 T 48/18•Landgericht Bochum, 2018-01-30, 7 T 48/18
Texte intégral
Landgericht Bochum — 7 T 48/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-01-30
Aktenzeichen: 7 T 48/18
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2018:0130.7T48.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Tenor
Die Abschiedehaft bleibt bis zum 26.04.2018 einschließlich aufrechterhalten.
Es wird festgestellt, dass der Beschluss des Amtsgerichts Bochum vom 30.01.2018 (17 XIV. B 15/18) den Beteiligten zu 1) bis zum 08.03.2018 in seinen Rechten verletzt hat.
Die weitergehende Beschwerde des Beteiligten zu 1) wird zurückgewiesen.
Die sofortige Wirksamkeit dieser Entscheidung wird angeordnet.
Von der Erhebung von Gerichtskosten und Dolmetscherkosten für das Verfahren
- und 2. Instanz wird abgesehen.
Die Beteiligte zu 2) hat die Auslagen des Beteiligten zu 1),soweit sie zu einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung erforderlich waren, zur Hälfte zu tragen.
Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000,00 € festgesetzt.
Vous vous demandez comment ce texte s’applique à votre situation ?
Consultation gratuite, sans engagement
Décrivez votre situation. Notre équipe vous recontactera par e-mail pour votre consultation.
Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude
Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.