6 KLs 15/17•Landgericht Bochum, 2018-05-03, 6 KLs 15/17
Texte intégral
Landgericht Bochum — 6 KLs 15/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-05-03
Aktenzeichen: 6 KLs 15/17
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2018:0503.6KLS15.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. große Strafkammer
Tenor
Es werden kosten- und auslagenpflichtig verurteilt:
der Angeklagte T wegen räuberischer Erpressung in fünf Fällen, wobei es in zwei Fällen beim Versuch verblieben ist, jeweils tateinheitlich mit vorsätzlichem unerlaubten Betreiben von Bankgeschäften zu einer
Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten;
der Angeklagte L wegen vorsätzlichem unerlaubten Betreiben von Bankgeschäften und wegen Beihilfe zum vorsätzlichen unerlaubten Betreiben von Bankgeschäften zu einer
Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten;
der Angeklagte H wegen Beihilfe zum vorsätzlichen unerlaubten Betreiben von Bankgeschäften zu einer
Freiheitsstrafe von neun Monaten.
Die Vollstreckung der gegen die Angeklagten L und H verhängten Freiheitsstrafen wird zur Bewährung ausgesetzt.
Angewendete Vorschriften hinsichtlich des Angeklagten T:
§§ 253, 255, 22, 23, 52, 53 StGB, 32 Abs. 1 S. 1, 54 Abs. 1 Nr. 2 KWG
Angewendete Vorschriften hinsichtlich des Angeklagten M:
§§ 27, 53, 56 StGB, 32 Abs. 1 S. 1, 54 Abs. 1 Nr. 2 KWG
Angewendete Vorschriften hinsichtlich des Angeklagten H:
§§ 27, 56 StGB, 32 Abs. 1 S. 1, 54 Abs. 1 Nr. 2 KWG
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