Landgericht Bochum, 2018-05-03, 6 KLs 15/17

6 KLs 15/17Tribunal cantonal3 mai 2018

Texte intégral

Landgericht Bochum — 6 KLs 15/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-05-03

Aktenzeichen: 6 KLs 15/17

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2018:0503.6KLS15.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. große Strafkammer

Tenor

Es werden kosten- und auslagenpflichtig verurteilt:

 der Angeklagte T wegen räuberischer Erpressung in fünf Fällen, wobei es in zwei Fällen beim Versuch verblieben ist, jeweils tateinheitlich mit vorsätzlichem unerlaubten Betreiben von Bankgeschäften zu einer

Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten;

 der Angeklagte L wegen vorsätzlichem unerlaubten Betreiben von Bankgeschäften und wegen Beihilfe zum vorsätzlichen unerlaubten Betreiben von Bankgeschäften zu einer

Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten;

 der Angeklagte H wegen Beihilfe zum vorsätzlichen unerlaubten Betreiben von Bankgeschäften zu einer

Freiheitsstrafe von neun Monaten.

Die Vollstreckung der gegen die Angeklagten L und H verhängten Freiheitsstrafen wird zur Bewährung ausgesetzt.

Angewendete Vorschriften hinsichtlich des Angeklagten T:

§§ 253, 255, 22, 23, 52, 53 StGB, 32 Abs. 1 S. 1, 54 Abs. 1 Nr. 2 KWG

Angewendete Vorschriften hinsichtlich des Angeklagten M:

§§ 27, 53, 56 StGB, 32 Abs. 1 S. 1, 54 Abs. 1 Nr. 2 KWG

Angewendete Vorschriften hinsichtlich des Angeklagten H:

§§ 27, 56 StGB, 32 Abs. 1 S. 1, 54 Abs. 1 Nr. 2 KWG

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