1 O 318/17•Landgericht Bochum, 2018-07-16, 1 O 318/17
Texte intégral
Landgericht Bochum — 1 O 318/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-07-16
Aktenzeichen: 1 O 318/17
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2018:0716.1O318.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, die im Erdgeschoss der Liegenschaft „U ## in S“ gelegene Büroetage (Teileigentumseinheit Nr. 10) als Einrichtung zur Erbringung stationärer Intensiv- und Beatmungspflegemaßnahmen zu nutzen.
Der Beklagten wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld bis zu 250.000,00 EUR und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten angedroht.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte. Die durch die Nebenintervention entstandenen Kosten hat die Nebenintervenientin zu tragen.
Soweit die Beklagte verurteilt worden ist, es zu unterlassen, die im Erdgeschoss der Liegenschaft „U ## in S“ gelegene Büroetage (Teileigentumseinheit Nr. 10) als Einrichtung zur Erbringung stationärer Intensiv- und Beatmungspflegemaßnahmen zu nutzen, ist das Urteil gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 10.000,- EUR vorläufig vollstreckbar. Wegen der Kosten ist das Urteil gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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