Landgericht Bochum, 2018-10-11, 8 S 11/18

8 S 11/18Tribunal cantonal11 oct. 2018

Texte intégral

Landgericht Bochum — 8 S 11/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-10-11

Aktenzeichen: 8 S 11/18

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2018:1011.8S11.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 17.01.2018 verkündete Urteil des Amtsgerichts Bochum abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.151,80 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.12.2016 zu zahlen.

Die Anschlussberufung des Beklagten wird zurückgewiesen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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