Texte intégral
Landgericht Bochum — II-10 Qs-36 Js 596/19-6/20 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2020-09-18
Aktenzeichen: II-10 Qs-36 Js 596/19-6/20
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2020:0918.II10QS36JS596.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Strafkammer
Tenor
Der angefochtene Beschluss des Amtsgerichts Bochum wird aufgehoben.
Dem Beschwerdeführer wird Rechtsanwalt N aus C als Pflichtverteidiger beigeordnet.
Die Staatskasse trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die dem Beschwerdeführer insoweit entstandenen notwendigen Auslagen.