Texte intégral
Landgericht Bochum — 12 KLs 47 Js 175/19 - 13/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2020-10-30
Aktenzeichen: 12 KLs 47 Js 175/19 - 13/19
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2020:1030.12KLS47JS175.19.1.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Strafkammer
Tenor
Es werden kosten- und auslagenpflichtig verurteilt:
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- der Angeklagte Lwegen Betruges in neun Fällen, wovon es in einem Fall beim Versuch blieb, und wegen gewerbsmäßiger Hehlerei in sieben Fällenzu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
7 Jahren,
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- der Angeklagte Dwegen Beihilfe zum Betrug in sieben Fällen, wovon es in einem Fall beim Versuch blieb, und wegen Beihilfe zur gewerbsmäßigen Hehlerei in drei Fällenzu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
3 Jahren und 6 Monaten.
Die Einziehung des Wertes von Taterträgen wird hinsichtlich des Angeklagten L in Höhe von 405.066,77 EUR und hinsichtlich des Angeklagten D in Höhe von 5.000,00 EUR angeordnet.
Angewendete Vorschriften:
§§ 263, 259, 260 Abs. 1 Nr. 1, 23, 23, 25 Abs. 2, 27, 73, 73c, 73d StGB