Landgericht Düsseldorf, 2001-03-16, 25T59_01

25T59_01Tribunal cantonal16 mars 2001

Texte intégral

Landgericht Düsseldorf — 25T59_01 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2001-03-16

Aktenzeichen: 25T59_01

ECLI: ECLI:DE:LGD:2001:0316.25T59.01.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Zivilkammer

Tenor

Die Beschwerde wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des Amtsgerichts Langenfeld vom 18. September 2000 dahingehend abgeändert wird, dass die angeblichen Rechte der Schuldnerin gegen die Drittschuldnerin, insbesondere die Nutzungsrechte aus der Registrierung der hier von der Drittschuldnerin erteilten Domain X nach Maßgabe des mit der Drittschuldnerin geschlossenen Vertrages, sowie das Recht auf Verlängerung der Domain-Registrierung, nur so lange gepfändet werden, bis der Anspruch der Gläubigerin gedeckt ist.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Schuldnerin auferlegt.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.