Landgericht Düsseldorf, 2001-06-28, 11 O 63/01

11 O 63/01Tribunal cantonal28 juin 2001

Texte intégral

Landgericht Düsseldorf — 11 O 63/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-06-28

Aktenzeichen: 11 O 63/01

ECLI: ECLI:DE:LGD:2001:0628.11O63.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilkammer

Tenor

In dem Rechtsstreit

hat die 11. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf auf die mündliche Verhandlung vom 3. Mai 2001 durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht

X als Einzelrichter

für Recht erkannt:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung des Beklagten wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von DM 2.500,00 abzuwenden, wenn der Beklagte vor Beginn der Vollstreckung nicht Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Sicherheitsleistungen können auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer großen Bank oder Sparkasse mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland erbracht werden.

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