Landgericht Düsseldorf, 2002-03-28, 4 O 320/01

4 O 320/01Tribunal cantonal28 mars 2002

Texte intégral

Landgericht Düsseldorf — 4 O 320/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-03-28

Aktenzeichen: 4 O 320/01

ECLI: ECLI:DE:LGD:2002:0328.4O320.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

I.

Die Beklagte wird verurteilt, auf den Kläger das deutsche Patent xxxxxxx zu über-tragen und in die Umschreibung des deutschen Patents xxxxxxxxx in der Patentrolle einzuwilligen, Zug um Zug gegen Zahlung von 32.357,00 DM durch den Kläger an die Beklagte.

II.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

III.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

IV.

Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar; hinsichtlich eines Kostenbetrages von 800 EURO darf der Kläger die Vollstreckung durch Sicherheits-leistung oder Hinterlegung abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

V.

Streitwert: 532.357,00 DM (wobei auf das Anerkenntnis ein Betrag von 500.000,-- DM entfällt).

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