Landgericht Düsseldorf, 2002-11-04, 37 O 34/99

37 O 34/99Tribunal cantonal4 nov. 2002

Texte intégral

Landgericht Düsseldorf — 37 O 34/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-11-04

Aktenzeichen: 37 O 34/99

ECLI: ECLI:DE:LGD:2002:1104.37O34.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 14.608,05 € nebst 5% Zinsen aus 7.304,02 € seit dem 1. Januar 1999 und aus weiteren 7.304,02 € seit dem 1. April 1999 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 21% und die Beklagte zu 79%.

Das Urteil ist für die Klägerin gegen die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird gestattet, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des Vollstreckungsbetrages abzuwenden, wenn die Beklagte nicht zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.