Landgericht Düsseldorf, 2006-11-08, 12 O 457/05

12 O 457/05Tribunal cantonal8 nov. 2006

Texte intégral

Landgericht Düsseldorf — 12 O 457/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-11-08

Aktenzeichen: 12 O 457/05

ECLI: ECLI:DE:LGD:2006:1108.12O457.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilkammer

Tenor

Es wird festgestellt, dass die Beklagte gegen die Kläger keinen Anspruch darauf hat, dass diese es unterlassen, den nachstehend abgebildeten Kinderhochstuhl

anzubieten, zu bewerben, zu verkaufen und/oder sonst in den Verkehr zu bringen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 20.000,-- Euro vorläufig vollstreckbar.

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