Landgericht Düsseldorf, 2007-11-23, 39 O 44/07

39 O 44/07Tribunal cantonal23 nov. 2007

Texte intégral

Landgericht Düsseldorf — 39 O 44/07 — Teilurteil

Entscheidungsdatum: 2007-11-23

Aktenzeichen: 39 O 44/07

ECLI: ECLI:DE:LGD:2007:1123.39O44.07.00

Dokumenttyp: Teilurteil

Spruchkörper: 9. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt,

der Klägerin einen Buchauszug über alle von der Klägerin zwischen dem 01.07.2006 und 01.09.2006 vermittelten oder im Sinne von § 87 Abs. 3 HGB angebahnten Geschäfte zu erteilen, wobei dieser Auszug folgende Angaben zu enthalten hat:

Name und Anschrift des Kunden

Auftragsdatum,

Auftragsnummer, soweit vorhanden

vermitteltes Produkt laut Auftrag,

Stadium der Ausführung des Geschäftes bzw. des Standes der Auftragsbearbeitung im Falle angebahnter Geschäfte (§ 87 Abs. 3 HGB),

Stornierungen sowie Gründe der Nichtdurchführung mit Angabe der konkreten Vorgänge einschließlich Daten, die zur Nichtdurchführung des Vertrages führten.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 2.000,00 € vorläufig vollstreckbar.

Die weiteren Entscheidungen bleiben dem Schlussurteil vorbehalten.

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