Landgericht Düsseldorf, 2008-04-03, 31 S 11/07

31 S 11/07Tribunal cantonal3 avr. 2008

Texte intégral

Landgericht Düsseldorf — 31 S 11/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-04-03

Aktenzeichen: 31 S 11/07

ECLI: ECLI:DE:LGD:2008:0403.31S11.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen

Tenor

  1. Auf die Berufung der Beklagten wird das am 18.6.2007 verkündete Urteil des Amtsgerichts Neuss unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung teilweise abgeändert. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.460,-- € nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszins aus 1.500,-- € seit dem 15.7.2005 und aus 960,-- € seit dem 6.4.2006 zu zahlen. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin zu 45 % und der Beklagten zu 55 % auferlegt.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin und die Beklagte können die Vollstreckung der jeweils anderen Partei durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht Klägerin bzw. Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

  4. Die Revision gegen dieses Urteil wird zugelassen.

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