Landgericht Düsseldorf, 2008-04-17, 4a O 115/01

4a O 115/01Tribunal cantonal17 avr. 2008

Texte intégral

Landgericht Düsseldorf — 4a O 115/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-04-17

Aktenzeichen: 4a O 115/01

ECLI: ECLI:DE:LGD:2008:0417.4A.O115.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4a. Zivilkammer

Tenor

Die Klage und die Widerklage werden abgewiesen.

Die Gerichtskosten, die außergerichtlichen Kosten der Klägerin und der Beklagten zu 1) tragen die Klägerin und die Beklagte zu 1) je zur Hälfte. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2) trägt die Klägerin allein.

Das Urteil ist für alle Parteien vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Sicherheit kann auch durch eine unwiderrufliche, unbedingte, unbefristete und selbstschuldnerische Bürgschaft einer in der Europäischen Union als Zoll- oder Steuerbürgin anerkannten Bank oder Sparkasse erbracht werden.

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